Ambulante Reha
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Indikationskatalog

Für die Ambulante Reha ist ein sogenannter Indikationskatalog bindend. Nur wenn der Patient eine der im Katalog aufgeführten Erkrankungen oder Verletzungen aufweist, kann jeder Allgemein- oder Facharzt einen sogenannten Einleitungsbogen zur Ambulanten Rehabilitation ausstellen.

Dieser muss bei der Krankenkasse zur Genehmigung (Kostenübernahme) oder Weiterleitung an einen anderen Kostenträger eingereicht werden.


Indikationskatalog:

  • Entzündungs- u. stoffwechselbedingte muskuloskeletale Krankheiten:
    Rheuma, Polyarthritis, M. Bechterew, Arthrose, Osteoporose
  • Degenerative muskuloskeletale Krankheiten:
    Arthrose, Bandscheibenvorfall, Bandscheibenvorwölbung, Skoliose, Impingementsyndrom Schulter, Risse der Rotatorenmanschette in der Schulter
  • Angeborene Krankheiten durch Fehlbildungen, Fehlstatik der Bewegungsorgane:
    teilweiser oder kompletter Gelenkersatz, Skoliose, M. Scheuermann
  • Folgen von Verletzungen der Bewegungsorgane:
    Alle Bänderrisse, Knochenbrüche (operativ, konservativ versorgt), Multiple Verletzungen, Amputationen