Indikationskatalog
Für die Ambulante Reha ist ein sogenannter Indikationskatalog bindend. Nur wenn der Patient eine der im Katalog aufgeführten Erkrankungen oder Verletzungen aufweist, kann jeder Allgemein- oder Facharzt einen sogenannten Einleitungsbogen zur Ambulanten Rehabilitation ausstellen.
Dieser muss bei der Krankenkasse zur Genehmigung (Kostenübernahme) oder Weiterleitung an einen anderen Kostenträger eingereicht werden.
Indikationskatalog:
- Entzündungs- u. stoffwechselbedingte muskuloskeletale Krankheiten:
Rheuma, Polyarthritis, M. Bechterew, Arthrose, Osteoporose - Degenerative muskuloskeletale Krankheiten:
Arthrose, Bandscheibenvorfall, Bandscheibenvorwölbung, Skoliose, Impingementsyndrom Schulter, Risse der Rotatorenmanschette in der Schulter - Angeborene Krankheiten durch Fehlbildungen, Fehlstatik der Bewegungsorgane:
teilweiser oder kompletter Gelenkersatz, Skoliose, M. Scheuermann - Folgen von Verletzungen der Bewegungsorgane:
Alle Bänderrisse, Knochenbrüche (operativ, konservativ versorgt), Multiple Verletzungen, Amputationen


