Antragstellung Berufsgenossenschaft (EAP)
Die Berufsgenossenschaften können im Falle eines Berufs- oder Wegeunfalls zur Arbeitsstelle die Kosten für die sogenannte EAP (Erweiterte ambulante Physiotherapie) übernehmen.
Die Antragstellung muss durch einen D/H-Arzt erfolgen und kann sowohl direkt, als auch über unser Rehazentrum, bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft zur Genehmigung eingereicht werden.
Die Zusage ergeht über einen Zeitraum von zwei Wochen für insgesamt zehn Therapieeinheiten bei einer täglichen Behandlungsdauer von zirka drei Stunden. Verlängerungen müssen nicht mehr genehmigt werden, d.h. eine vom D/H-Arzt ausgestellte Folgeverordnung reicht zur Weiterbehandlung aus.
Inhalte:
- Krankengymnastik
- Krankengymnastik in der Gruppe
- Trainingstherapie
- Physikalische Therapie
- Fango, Elektrotherapie, Eis (nach Bedarf)
- Ärztliche Eingangs-, Zwischen- und Abschlussuntersuchung


